Terms and Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen des 

NO MONKEY ACADEMY Trainingsangebots

Effektiv zum 11. April 2023

 

== Englisch ==

 

Terms and Conditions of the

NO MONKEY ACADEMY training offering

Effective April 11, 2023
 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in mehreren Sprachen verfasst. Im Falle von Abweichungen oder Ungenauigkeiten zwischen der deutschen Version und anderen Sprachversionen hat die deutsche Version Vorrang und gilt als rechtsverbindlich.

 

== Englisch ==

 

These general terms and conditions have been written in several languages. In the event of any discrepancies or inaccuracies between the German version and other language versions, the German version shall prevail and be deemed legally binding.


Deutsche Fassung

 

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der NO MONKEY SECURITY GmbH (im weiteren NO MONKEY) im Rahmen von Schulungen und Trainingseinheiten für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens (im Folgenden „Kunde“).

 

(2) Die AGB von NO MONKEY gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kundenwerden nicht anerkannt, es sei denn, NO MONKEY hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn NO MONKEY in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Vertrag ausführen.

 

§ 2 Leistungen

(1) NO MONKEY erbringt folgende Trainingsformate:

  • Exclusive Live Online Trainings

  • Non-exclusive Live Online Trainings und

  • Open Session Live Online Trainings.

Die Trainings werden online oder nach Vereinbarung auch inhouse bei dem jeweiligen Kunden angeboten. Die Mindesteilnehmerzahl bei allen Trainingsformaten beträgt sieben Teilnehmer.

 

(2) Die Leistungsdetails werden einzelvertraglich festgelegt. Bei Trainings im Hause des Kunden stellt dieser die notwendige und geeignete Infrastruktur, insbesondere Seminarräumlichkeiten und Seminarausstattung, installierte Software und Hardware sowie Zugriffsrechte zu Verfügung. NO MONKEY stellt auf Nachfrage eine Liste über die notwendigen Voraussetzungen dem Kunden rechtzeitig zur Verfügung.

 

 

(3) Jeder Teilnehmer erhält für seine Seminarteilnahme ein auf ihn persönlich ausgestelltes Teilnahmezertifikat.

 

§ 3 Personal von NO MONKEY und Unterauftragnehmer

 

(1) NO MONKEY ist bei der Wahl der Personen frei, die er zur Leistungserbringung einsetzt. Er trägt dafür Sorge, dass die von ihm eingesetzten Personen zur Leistungserbringung hinreichend qualifiziert sind. Sofern und soweit der NO MONKEY dem Kunden Personen namentlich benannt hat, die er zur Leistungserbringung einzusetzen beabsichtigt, entspricht dies dem Planungsstand zum Zeitpunkt der namentlichen Benennung. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz der genannten Personen besteht nicht.

 

(2) Die von NO MONKEY zur Leistungserbringung eingesetzten Personen unterliegen nicht der Weisungsbefugnis des Kunden. Dies gilt insbesondere, soweit von NO MONKEY eingesetzte Personen die Leistungen in den Räumen des Kunden erbringen. Beide Parteien werden geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine Arbeitnehmerüberlassung zu verhindern.

 

(3) NO MONKEY kann seine Leistungen auch durch Unterauftragnehmer erbringen. NO MONKEY wird die Vereinbarungen mit seinen Unterauftragnehmern so ausgestalten, dass sie in Übereinstimmung mit den Regelungen dieses Vertrags stehen.

 

§ 4 Mitwirkungsleistungen des Kunden

(1) Der Kunde wird die vereinbarten Mitwirkungsleistungen leisten. Über die ausdrücklich genannten Mitwirkungsleistungen hinaus wird der Kunde die Mitwirkungsleistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch NO MONKEY erforderlich und allgemein üblich sind, und NO MONKEY insbesondere

 

  1. alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen;

  2. zu den vereinbarten Schulungszeiten Zutritt zu seinen Räumlichkeiten, insbesondere eines für die Durchführung geeigneten Schulungsraums gestatten;

  3. Zugang zu seinen IT-Systemen einräumen, sowie die für die Durchführung der Schulung erforderlichen technischen Mittel zur Verfügung stellen; und

  4. die übermittelten Schulungsunterlagen in geeigneter Form den Schulungsteilnehmern zugänglich machen, sofern diese Leistungen vertraglich nicht dem Pflichtenkreis von NO MONKEY zugeordnet wurden.

 

(2) Soweit Mitwirkungsleistungen geschuldet sind und die notwendige Konkretisierung nicht bereits vertraglich erfolgt ist, fordert NO MONKEY diese Leistungen beim Kunden mit einer angemessenen Vorlaufzeit unter Angabe der maßgeblichen Rahmenbedingungen in Schriftform an. NO MONKEY wird den Kunden unverzüglich in Schriftform auf aus seiner Sicht unzureichende Mitwirkungsleistungen hinweisen.

 

(3) Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Mitwirkungsleistungen für NO MONKEY unentgeltlich zu erbringen.

 

(4) Die vom Kunden zu erbringenden Leistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar. Sofern und soweit der Kunde die von ihm geschuldeten Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringt und dies Auswirkungen auf die Leistungserbringung von NO MONKEY hat, ist NO MONKEY von der Erbringung der betroffenen Leistungen befreit. Die entsprechenden Leistungsfristen von NO MONKEY verschieben sich um einen angemessenen Zeitraum; bei verbindlich vereinbarten Terminen wird NO MONKEY von seiner Verpflichtung zur Leistung frei. NO MONKEY entstehende und nachgewiesene Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte von NO MONKEY auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.

 

§ 5 Stornierung, Absage

 

(1) Stornierungen müssen in Textform erfolgen.

 

(2) Für Stornierungen auf Seiten des Kunden gilt folgendes: Exclusive Live Online Trainings und Non-exclusive Live Online Trainings können bis 5 Arbeitstage vor Schulungsbeginn kostenfrei seitens des Kunden storniert werden. Erfolgt eine Stornierung nach diesem Zeitpunkt werden 100% des Seminarpreises berechnet. Der Auftragswert bezieht sich auf alle im Angebot Kunden gebuchten und bestätigten Trainings. Gleiches gilt bei Nichtteilnahme am gebuchten Training. Die Teilnahme an Open Session Live Online Trainings kann nicht storniert werden. Eine Rückerstattung des gezahlten Seminarpreises ist ausgeschlossen.

 

(3) Für Stornierungen auf Seiten NO MONKEY gilt folgendes: NO MONKEY behält sich den Rücktritt vom Vertrag vor. Ein Rücktrittsrecht steht NO MONKEY insbesondere bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zu sowie bei Ausfall des Referenten, insbesondere bei Erkrankung des Referenten. Als unverschuldeter Ausfall des Referenten gelten auch Umstände, die eine Anreise des Referenten zum Seminarort für einen erheblichen Zeitraum verhindern, wenn im Rahmen der Reiseplanung die verkehrsübliche Sorgfalt beachtet wurde. Macht NO Monkey von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, wird NO MONKEY dem Kunden im Falle eines gebuchten Exclusive Live Online Trainings einen neuen Termin anbieten. Hat der Kunde ein Non-exclusive Live Online Training gebucht, wird NO MONKEY im Falle des Rücktritts einen neuen Termin oder die Umbuchung in ein Open Session Live Training anbieten. Wird ein Open Session Live online Trainng seitens NO Monkey abgesagt, bietet NO MONKEY dem Kunden die Möglichkeit an, am nächsten turnusmäßig festgelegten Open Session Live Online Training teilzunehmen.

 

(4) Der Kunde ist in jedem Falle berechtigt nachzuweisen, dass durch eine Stornierung kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.


§ 6 Rechte an den Schulungsunterlagen

 

(1) NO MONKEY räumt dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen von Veranstaltungen überlassenen Schulungsunterlagen zu nutzen. Diese Rechte schließen auch Hilfsmittel, wie elektronische Präsentationsdateien und zur Schulung verwendete Muster ein.

 

(2) Abweichungen von dieser Regelung bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

 

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

 

(1) Es gelten die vereinbarten Preise.

 

(2) NO MONKEY hat darüber hinaus Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistungen erforderlichen und nachgewiesenen Auslagen einschließlich der Reisekosten. Schulungsmaterials wird nicht gesondert vergütet, sofern nicht anderweitig vereinbart.

 

(3) Das vereinbarte Entgelt wird im Voraus in Rechnung gestellt. Rechnungen sind mit Zugang zur Zahlung fällig.

(4) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preisangaben zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

 

§ 8 Haftung

 

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

 

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von uns, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

 

§ 9 Datenschutz

 

(1) Personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt. Die personenbezogenen Daten werden von NO MONKEY ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung genutzt. Der Auftraggeber kann jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten erhalten. NO MONKEY behandelt diese Information vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter, ausgenommen an Partnerfirmen, welche die Daten zur Abwicklung der Bestellung bzw. zur technischen Umsetzung der Nutzung des Onlinedienstes benötigen.

 

(2) Die dem Kunden zur Verfügung gestellten Zugangsdaten berechtigen ausschließlich ihn als Vertragspartner zur Nutzung der Plattform und sind von ihm geheim zu halten. Eine unberechtigte Nutzung durch Dritte ist untersagt und muss vom Auftraggeber verhindert werden. Er ist verpflichtet, den IP-Zugang zur Plattform auf die berechtigten Nutzer seiner Institution zu beschränken und eine unberechtigte Nutzung durch Dritte zu verhindern.

 

(3) Der Auftraggeber haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch. NO MONKEY hat das Recht, den Zugang zur Plattform gegebenenfalls zu sperren. Erlangt der Auftraggeber Kenntnis von einem Missbrauch der Zugangsdaten, ist er verpflichtet, NO MONKEY umgehend zu informieren.

 

§ 10 Vertraulichkeit

 

(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse einschließlich des Inhalts dieses Vertrags sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie er eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

 

(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

 

(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die andere Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.

 

(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Dienst- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht soweit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.

 

(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die

 

  1. bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt wurden;

  2. die der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder

  3. der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der anderen Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.

 

Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.

 

(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.

 

(7) Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt für die Laufzeit dieses Vertrags sowie für einen Zeitraum von (Anzahl)20 Jahren nach Beendigung dieses Vertrags.

 

(8) NO MONKEY ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der vom Auftragnehmer zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt

 

§ 11 Nennung als Referenzkunde

 

(1) NOMONKEY ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden berechtigt, diesen als Referenzkunden zu benennen. Der Kunde kann seine Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern und eine einmal erteilte Zustimmung widerrufen. Im zweiten Fall bleibt NO MONKEY berechtigt, bereits erstelltes Werbematerial zu verbrauchen.

 

(2) Die Angabe kann dabei auch online etwa auf der Unternehmenswebseite von NO MONKEY, einschließlich der Darstellung des Firmenlogos des Kunden erfolgen. Der Kunde räumt NO MONKEY zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.

 

§ 12 Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Auf dieses Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist ausschließlicher Gerichtsstand Heidelberg.

 

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem rechtlich und wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

English Translation

 

§ 1 Subject matter of the contract

(1) These Terms and Conditions shall apply to all services provided by NO MONKEY SECURITY GmbH (hereinafter referred to as NO MONKEY) within the scope of training courses and training units for entrepreneurs, legal entities under public law or special funds under public law (hereinafter referred to as "Customer").

 

(2) The General Terms and Conditions of NO MONKEY shall apply exclusively. Any terms and conditions of the Customer that conflict with or deviate from these Terms and Conditions shall not be recognized unless NO MONKEY has expressly agreed to their validity in writing. These Terms and Conditions shall also apply if NO MONKEY executes the contract with knowledge of Customer's terms and conditions that are contrary to or deviate from these Terms and Conditions.

 

§ 2 Services

(1) NO MONKEY provides the following training formats:

  • Exclusive Live Online Trainings

  • Non-exclusive Live Online Trainings and

  • Open Session Live Online Trainings.

The training courses are offered online or, by arrangement, also on-site on the respective customer's premises. The minimum number of participants for all training formats is seven.

 

 

(2) The service details shall be specified in the individual contract. In case of trainings on the Customer's premises, the Customer shall provide the necessary and suitable infrastructure, in particular, seminar rooms, seminar equipment, installed software and hardware, as well as access rights. Upon request, NO MONKEY shall provide Customer with a list of the necessary requirements in a timely manner.

 

 

(3) Each participant receives a certificate of participation issued to him/her personally for his/her participation in the seminar.

 

§ 3 Personnel of NO MONKEY and subcontractors

 

(1) NO MONKEY shall be free to choose the persons it employs to provide its services. It shall ensure that the persons it employs are sufficiently qualified to provide the service. If and to the extent that NO MONKEY has named persons to the Customer whom it intends to use for the provision of services, this shall correspond to the planning status at the time of the naming. The customer shall not be entitled to the deployment of the named persons.

 

 

(2) The persons employed by NO MONKEY to provide the services shall not be subject to the Customer's authority to issue instructions. This applies, in particular, to the extent that persons employed by NO MONKEY perform the services on Customer's premises. Both parties shall take appropriate measures to prevent the transfer of employees.

 

(3) NO MONKEY may also provide its services through subcontractors. NO MONKEY shall structure the agreements with its subcontractors in such a way that they are in accordance with the provisions of this Agreement.

 

§ 4 Cooperation of the Customer

(1) Customer shall perform the agreed cooperation services. In addition to the expressly stated cooperation services, Customer shall provide the cooperation services that are necessary and generally customary for NO MONKEY to provide the services in accordance with the contract, and shall in particular

 

  1. provide all necessary information;

  2. allow access to its premises, in particular to a training room suitable for conducting the training, at the agreed training times;

  3. grant access to its IT systems, as well as provide the technical means necessary to conduct the training; and

  4. make the transmitted training materials available to the training participants in an appropriate form, unless these services have been contractually assigned to NO MONKEY's scope of duties.

 

(2) Insofar as cooperation services are owed and the necessary specification has not already been made contractually, NO MONKEY shall request these services from the Customer in writing with a reasonable lead time, stating the relevant framework conditions. NO MONKEY shall immediately inform the Customer in writing about any insufficient cooperation services from its point of view.



(3) Unless otherwise agreed in the individual case, all cooperation services shall be provided to NO MONKEY free of charge.

 

(4) The services to be provided by Customer represent real obligations and not merely mere duties. If and to the extent that Customer fails to provide the services owed by it, fails to provide them on time, or fails to provide them as agreed, and this has an impact on NO MONKEY's provision of services, NO MONKEY shall be released from the provision of the affected services. The corresponding performance deadlines of NO MONKEY shall be postponed by a reasonable period of time; in the case of binding agreed deadlines, NO MONKEY shall be released from its obligation to perform. NO MONKEY incurred and proven additional expenses will be compensated separately on the basis of the agreed conditions, without prejudice to further rights of NO MONKEY.

 

 

§ 5 Cancellation

 

(1) Cancellations must be made in text form.

 

(2) The following applies to cancellations on the part of the customer: Exclusive Live Online Trainings and Non-exclusive Live Online Trainings can be canceled by the customer free of charge up to 5 working days before the start of the training. If a cancellation is made after this time, 100% of the seminar price will be charged. The order value refers to all trainings booked and confirmed in the customer offer. The same applies in case of non-participation in the booked training. Participation in Open Session Live Online Trainings cannot be canceled. A refund of the paid seminar price is excluded.

 

(3) For cancellations on the part of NO MONKEY the following applies: NO MONKEY reserves the right to withdraw from the contract. NO MONKEY has the right to withdraw from the contract, especially if the minimum number of participants is not reached, as well as if the speaker is unable to attend, especially if the speaker is ill. Circumstances that prevent the speaker from traveling to the seminar location for a considerable period of time are also considered to be a cancellation through no fault of the speaker, if the usual care was taken in the course of planning the trip. If NO MONKEY makes use of its right of withdrawal, NO MONKEY will offer the customer a new date in the case of a booked Exclusive Live Online Training. If the customer has booked a Non-exclusive Live Online Training, NO MONKEY will offer a new date or re-booking to an Open Session Live Online Training in case of withdrawal. If an Open Session Live Online Training is canceled by NO MONKEY, NO MONKEY will offer the customer the opportunity to participate in the next scheduled Open Session Live Online Training.

 

(4) In any case, the customer is entitled to prove that no or lower damage was caused by a cancellation.

 

§ 6 Rights to the training documents

 

(1) NO MONKEY grants the Customer the simple, non-exclusive and non-transferable right to use the training materials provided as part of the events. These rights also include aids such as electronic presentation files and samples used for training.

 

 

(2) Deviations from this provision require an express written agreement.


§ 7 Remuneration and terms of payment

 

(1) The agreed prices shall apply.

 

(2) NO MONKEY shall also be entitled to reimbursement of the expenses necessary and proven for the provision of the services, including travel expenses. Training material shall not be remunerated separately, unless otherwise agreed.

 

(3) The agreed fee shall be invoiced in advance. Invoices are due for payment upon receipt.


(4) Unless expressly agreed otherwise, all price quotations are exclusive of the applicable value added tax.

 

§ 8 Liability

 

(1) Claims of the customer for damages are excluded. Excluded from this are claims for damages by the customer arising from injury to life, limb or health or from the breach of essential contractual obligations (cardinal obligations) as well as liability for other damages based on an intentional or grossly negligent breach of duty by us, our legal representatives or vicarious agents. Material contractual obligations are those whose fulfillment is necessary to achieve the objective of the contract.

 

(2) In the event of a breach of material contractual obligations, we shall only be liable for the foreseeable damage typical for the contract if such damage was caused by simple negligence, unless the customer's claims for damages are based on injury to life, body or health.

 

 

(3) The restrictions of paragraphs 1 and 2 shall also apply in favor of our legal representatives and vicarious agents if claims are asserted directly against them.

§ 9 Data protection

 

(1) Personal inventory and usage data of the customer are collected, processed and used within the scope of the purpose of the contractual relationship. The personal data shall be used by NO MONKEY exclusively for the purpose of fulfilling the contract. The customer can obtain information about the data stored about him/her at any time. NO MONKEY treats this information confidentially and does not disclose it to third parties, except to partner companies that need the data to process the order or for the technical implementation of the use of the online service.

 

 

(2) The access data provided to the Customer exclusively entitles him as a contractual partner to use the platform and must be kept secret by him/her. Unauthorized use by third parties is prohibited and must be prevented by the Customer. Customer is obligated to limit IP access to the platform to the authorized users of his/her institution and to prevent unauthorized use by third parties.

 

 

(3) The Customer is liable for any misuse for which he/she is responsible. NO MONKEY has the right to block access to the platform if necessary. If the Customer becomes aware of any misuse of the access data, he/she is obliged to inform NO MONKEY immediately.


§ 10 Confidentiality

(1) The parties shall treat all business secrets including the contents of this Agreement as well as other information of the respective other party marked as confidential (hereinafter referred to as "Confidential Information") as confidential. The receiving party shall treat the Confidential Information with the same care as it treats its own confidential information of the same sensitivity, but at least with the care of a prudent businessperson.

 

 

(2) Any use of the Confidential Information shall be limited to use in connection with this Agreement. Confidential information may not be disclosed to third parties without the prior consent of the other party. Consent must be in writing. Third parties within the meaning of this paragraph shall not be affiliated companies of the Parties and consultants who are bound by law to secrecy.

 

 

(3) To the extent required by applicable law, the Recipient shall also be entitled to disclose and share Confidential Information. To the extent permitted by law, the recipient shall inform the other party prior to the disclosure of confidential information.

 

(4) The parties shall impose on their employees or third parties to whom they pass on confidential information a confidential treatment of this information within the framework of the respective service and employment relationships with the provision that the obligation to maintain confidentiality shall continue beyond the end of the respective service or employment relationship insofar as a corresponding general obligation to maintain confidentiality does not already exist.

 

(5) Exempt from the obligation of confidentiality is information that

 

  1. was already generally known at the time the contract was concluded or subsequently became generally known without any breach of the confidentiality obligations contained in this contract;

  2. developed by the recipient independently of this contract; or

  3. the recipient has received from third parties or outside of this contract from the other party without a confidentiality obligation.

 

The burden of proving the existence of the exceptions set forth in this paragraph shall be on the party relying on the exception.

 

(6) Upon termination of this Agreement, the Parties shall surrender or delete confidential information in their possession to the respective other Party upon request of such Party. This shall not apply to confidential information for which there is a longer statutory obligation to retain data or to data backups as part of normal backup processes.

 

(7) The obligation to maintain confidentiality shall apply for the term of this Agreement and for a period of 20 years after termination of this Agreement.

 

(8) NO MONKEY shall be entitled to use experiential knowledge, such as ideas, concepts, methods and know-how, developed or disclosed in the course of the performance of the contract and stored in the memory of the persons employed by the Contractor to perform the services. This shall not apply insofar as industrial property rights or copyrights of the Customer are infringed thereby. The obligation to maintain confidentiality shall remain unaffected by this.

 

§ 11 Naming as reference customer

 

(1) NOMONKEY is entitled to name the customer as a reference customer after prior written consent of the customer. The customer may refuse his consent only for good cause and revoke a consent once given. In the second case, NO MONKEY shall remain entitled to use advertising material already created.

 

(2) The information may also be provided online, for example on NO MONKEY's corporate website, including the display of Customer's company logo. For this purpose, Customer grants NO MONKEY a simple, temporally and spatially unlimited, non-transferable right of use with respect to the name and trademark rights required for this purpose.

 

§ 12 Applicable Law/Court of Jurisdiction

German law shall apply to this contractual relationship. The exclusive place of jurisdiction for all disputes arising from this contractual relationship is Heidelberg.

 

§ 13 Severability clause

Should individual provisions of this contract be or become invalid or void in whole or in part, this shall not affect the validity of the remainder of the contract. The parties undertake to replace the invalid or void provision with a valid provision that comes as close as possible to what was intended in legal and economic terms.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des 

NO MONKEY ACADEMY eLearning Abonnements

Effektiv zum 11. April 2023

 

== Englisch ==

 

Terms and Conditions of the

NO MONKEY ACADEMY eLearning subscription

Effective April 11, 2023

 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in mehreren Sprachen verfasst. Im Falle von Abweichungen oder Ungenauigkeiten zwischen der deutschen Version und anderen Sprachversionen hat die deutsche Version Vorrang und gilt als rechtsverbindlich.

 

== Englisch ==

 

These general terms and conditions have been written in several languages. In the event of any discrepancies or inaccuracies between the German version and other language versions, the German version shall prevail and be deemed legally binding.


Deutsche Fassung

 

§ 1 Vertragsgegenstand

 

(1) Vertragsgegenstand ist die Nutzung der „Learning Platform“ der NO MONKEY SECURITY GmbH mittels Fernzugriff über das Internet („Software-as-a-Service“) sowie die Ermöglichung der Speicherung von Daten durch den Kunden auf Servern, die im Auftrag der NO MONKEY SECURITY GmbH (im weiteren NO MONKEY) betrieben werden („Hosting“).

 

(2) Die Anbindung des Kunden an das Internet ist nicht Gegenstand des Vertrages, sondern obliegt im Rahmen der Nutzungs-voraussetzungen dem Verantwortungsbereich des Kunden. Individuelle Erweiterungen und Anpassungen der Funktionalität der Software müssen separat vereinbart werden und sind nicht Gegenstand des Leistungsumfangs.

 

(3) NO MONKEY gewährt dem Kunden entsprechend dem geschlossenen Abonnement eine eingeschränkte, nicht exklusive und nicht übertragbare Lizenz für den Zugang und die Betrachtung von Inhalten auf der Learning Platform.

 

(4) Die AGB von NO MONKEY gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, NO MONKEY hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn NO MONKEY in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäfts-bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Vertrag ausführen.

 

(5) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern.

 

§ 2 Betriebserhaltung

 

(1) NO MONKEY ist für die Anbindung seiner Server an das Internet verantwortlich und hat die Erreichbarkeit, z.B. durch geeignete Verträge mit seinem Provider, sicherzustellen. Die Plattform kann grundsätzlich sieben Tage in der Woche jeweils 24 Stunden pro Tag genutzt werden. Eine Nutzung mit angemessenen Antwortzeiten wird zugesichert.

 

(2) NO MONKEY strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 99,9 % im Jahresmittel an. Bei der Bestimmung von Ausfallzeiten nicht erfasst werden Zeiten der Nichtverfügbarkeit

 

  • infolge des Fehlens vom Kunden bereitzustellender technischer Voraus-setzungen für den Zugang und die Nutzung der Plattform,

  • infolge von Störungen im Datenübertragungsnetz oder von im Verantwortungsbereich des Datenübertragungsunternehmens liegenden Mängeln,

  • wegen höherer Gewalt, ins-besondere Stromausfällen oder Störungen der Telekommunikationsnetze,

  • aufgrund routinemäßiger oder erforderlicher Wartungs- oder Aktualisierungsmaßnahmen zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr. Außerordentliche Wartungszeiten zwischen 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr gelten nicht als Ausfallzeiten, soweit sie einen Umfang von maximal sechs Stunden pro Monat nicht überschreiten.

§ 3 Abonnement und Laufzeit

 

(1) Sofern zwischen NO MONKEY und dem Kunden das Abonnement bis zum 20. Tag eines Monats abgeschlossen wird, ist der Beginn der Laufzeit des Abonnements der erste Tag des Folgemonats, ansonsten der erste Tag des übernächsten Monats.

 

(2) Die Mindestvertragslaufzeit des Abonnements beträgt zwölf Monate ab Beginn des Abonnements.

 

(3) Der Preis des Abonnements richtet sich nach der Anzahl der Nutzer/Lernenden. Die Mindestanzahl an Nutzern/Lernenden beträgt fünf Nutzer/Lernende im Vertragsjahr.

 

(4) Werden durch den Kunden im Vertragsjahr weitere Nutzer/Lernende hinzugebucht, reduziert sich die Gebühr für die hinzugebuchten Nutzer entsprechend der noch im Vertragsjahr verbleibenden Restlaufzeit.

 

(5) Wird das Abonnement nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt, verlängert es sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr. Die Kündigung hat schriftlich an finance@no-monkey.com zu erfolgen.

 

(6) Die in einem Abonnement enthaltenen Lizenzen sind auf die vom Kunden bei Vertragsschluss mitgeteilten Nutzer/Lernenden gewidmet. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Lizenzen unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag gegenüber NO MONKEY umwidmen zu lassen. Diese Voraussetzungen sind die nachfolgenden:

 

  • die Gesamtzahl der Umwidmungsanträge des Kunden pro Jahr dürfen nicht mehr als 20 % aller registrierten Nutzer seit Beginn des Vertragsjahres ausmachen, und

  • der Lernende ist länger als 6 Monate in Urlaub oder

  • der Lernende hat das Unternehmen verlassen.

 

Der Kunde muss NO MONKEY SECURITY GmbH per Mail support@academy.no-monkey.com in Bezug auf sein Umwidmungsverlangen kontaktieren. NO MONKEY wird den Umwidmungsantrag innerhalb von 10 Werktagen bearbeiten.

 

(7) NO MONKEY hat das Recht, das Abonnement außerordentlich, insbesondere wegen Verstoßes des Kunden gegen Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, zu kündigen.

 

§ 4 Vergütung

 

(1) Das Entgelt wird jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Das Entgelt wird fällig mit Abschluss des Abonnements. Sofern am 14. Tag nach Beginn des Abonnements noch keine Zahlung des Kunden bei NO MONKEY eingegangen ist, wird NO MONKEY den Zugang des Kunden zu den eLearning-Inhalten sperren. Überdies kann NO MONKEY für die Dauer des Verzuges einen Verzugszins im üblichen Rahmen verlangen.

 

(2) Sofern im laufenden Vertragsjahr weitere Nutzer/Lernende durch den Kunden hinzugebucht werden, wird das Entgelt im Voraus in Rechnung gestellt. Das Entgelt wird fällig mit Abschluss der jeweiligen Erweiterung des Abonnements. Bei Zahlungsverzug eines neuen Kunden wird NO MONKEY keine Erweiterung des Abonnements durchführen.

 

(3) Es gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis im Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung eingezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.

 

§ 5 Mitwirkungspflichten

 

(1) Der Kunde hat NO MONKEY nach Abschluss des Abonnements, jedoch mindestens fünf Werktage vor Start des Abonnements folgende Angaben zu tätigen: Vorname, Nachname, E-Mail und Firmenpostadresse der Nutzer des Abonnements.

 

(2) Die Zugangsdaten, die seitens NO MONKEY für einen jeden Nutzer erstellt werden, sind nur einem einzelnen Nutzer zugeordnet, dürfen von diesem nicht weitergegeben werden und sind ohne die ausdrückliche Zustimmung von NO MONKEY nicht übertragbar.

 

(3) Der Kunde ist verpflichtet, NO MONKEY unverzüglich über info@academy.no-monkey.com darüber zu informieren, sofern die Zugangsdaten von anderen als den unter § 5 (1) gegenüber NO MONKEY mitgeteilten Personen genutzt werden. NO MONKEY ist berechtigt, Informationen seitens des Kunden anzufordern, um die Nutzer des Abonnements zu verifizieren.

 

(4) Nutzer, die nicht beim Kunden beschäftigt sind, dürfen nicht über ein Abonnement auf die Lerninhalte zugreifen.

 

§ 6 Nutzungsrechte

 

(1) Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Nutzungsrechte an den Inhalten liegen bei NO MONKEY. Der Kunde bzw. der Nutzer erhält das einfache, auf die Dauer des Nutzungsvertrages befristete, auf Dritte nicht übertragbare Recht zur Teilnahme an Inhalte der Learning Platform. Eine kommerzielle Weiterverwendung, Vervielfältigung der Inhalte, öffentliche Zugänglichmachung oder anderweitige Nutzung der Materialien, Texte, Bilder, Videos, Software, etc. ist untersagt bzw. bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von NO MONKEY. Für alle Inhalte auf der Learning Platform gilt, dass die Erstellung einer Audio- oder Videoaufnahme bzw. eines Screenshots ohne Genehmigung von NO MONKEY nicht zulässig ist.

 

(2) Übergabepunkt für die SaaS-Leistungen ist der Router-Ausgang des von NO MONKEY genutzten Rechenzentrums zum Internet. Darüberhinausgehende Rechte erhält der Kunde nicht.

 

(3) Eine Nutzung der Software über die nach Maßgabe dieses Vertrags erlaubte Nutzung hinaus ist nicht gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen, insbesondere ist es dem Kunden nicht erlaubt, die Software oder Teile hiervon zu vervielfältigen oder zu veräußern. Der Kunde hat auch ein Entgelt zu zahlen, soweit ein Dritter die Software nutzt, wenn und soweit der Kunde die Nutzung zu vertreten hat.

 

(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren, zu „reverse engineeren“, zu disassemblieren, zu vervielfältigen oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen oder diese Handlungen durch Dritte durchführen zu lassen, soweit es das Urheberrechtsgesetz nicht gestattet.

 

(5) Auf Verlangen von NO MONKEY hat der Kunde sämtliche Angaben zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte unverzüglich zu erteilen. Dies gilt insbesondere für Name und Anschrift der Dritten, wie auch für Art und Umfang der unberechtigten Nutzung.

 

(6) NO MONKEY ist berechtigt, bei schwerwiegenden Verstößen gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten den Zugang des Kunden auf dessen Kosten zu sperren. Eine derartige Sperrung entbindet den Kunden nicht von der Pflicht, die jährliche Gebühr für die Nutzung der Software zu zahlen.

 

§ 7 Haftung

 

(1) NO MONKEY haftet nicht für Schäden, die durch Störungen an Leitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht dem Verantwortungsbereich von NO MONKEY unterliegen.

 

(2) Für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von NO MONKEY , eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei Schäden, die unter eine gewährte Garantie oder Zusicherung fallen, haftet NO MONKEY nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet NO MONKEY nur auf Ersatz der vertragstypischen vorhersehbaren Schäden und nur, soweit eine Pflicht, deren ordnungsgemäße Erfüllung die Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte (Kardinalpflicht), durch NO MONKEY, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verletzt worden ist. Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

 

§ 8 Datenschutz

 

(1) Personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten des Auftraggebers werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt. Die personenbezogenen Daten werden von NO MONKEY ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung genutzt. Der Auftraggeber kann jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten erhalten. NO MONKEY behandelt diese Information vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter, ausgenommen an Partnerfirmen, welche die Daten zur Abwicklung der Bestellung bzw. zur technischen Umsetzung der Nutzung des Onlinedienstes benötigen.

 

(2) Die dem Kunden zur Verfügung gestellten Zugangsdaten berechtigen ausschließlich ihn als Vertragspartner zur Nutzung der Plattform und sind von ihm geheim zu halten. Eine unberechtigte Nutzung durch Dritte ist untersagt und muss vom Auftraggeber verhindert werden. Er ist verpflichtet, den IP-Zugang zur Plattform auf die berechtigten Nutzer seiner Institution zu beschränken und eine unberechtigte Nutzung durch Dritte zu verhindern.

 

(3) Der Auftraggeber haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch. NO MONKEY hat das Recht, den Zugang zur Plattform gegebenenfalls zu sperren. Erlangt der Auftraggeber Kenntnis von einem Missbrauch der Zugangsdaten, ist er verpflichtet, NO MONKEY umgehend zu informieren.


§ 9 Anwendbares Recht/Gerichtsstand

 

Auf dieses Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist ausschließlicher Gerichtsstand Heidelberg.

 

§ 10 Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem rechtlich und wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.